Keine steuerliche Förderung utopischer Manager-Gehälter

„Es schadet der Arbeitsmoral und fördert die Unzufriedenheit im Unternehmen, wenn ein CEO-Gehalt mehr als 20mal so hoch ist wie das eines einfachen Arbeiters“ (Peter Drucker, siehe z.B. Manager-Magazin)

In der Süddeutschen vom 18.2.17 spricht sich der SPD-Genosse Harald Christ (Druckausgabe oder SZ-Plus-Kunden) gegen die von der SPD-Fraktion im Bundestag vorgeschlagene Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern aus (Zeit.de).

Christ bemängelt, daß durch eine Begrenzung die „Vertragsfreiheit“ eingeschränkt würde. Diese Darstellung ist falsch: Es ist gerade der Charme des Gesetzentwurfes, daß nur die steuerliche Absetzbarkeit begrenzt wird – es wird den Unternehmen also nicht vorgeschrieben, welche Gehälter sie ihren Managern zahlen dürfen, sondern es wird festgelegt, mit welchen Summen der Steuerzahler Managergehälter mitfinanzieren muß. Solch eine Deckelung ist nur recht und billig – und rechtlich nicht anders zu sehen als z.B. die Deckelung von Kinderbetreuungskosten (lohnsteuer-kompakt.de) in der privaten Steuererklärung. Es wäre interessant, ob Christ auch befürchten würde, daß diese Deckelung zu mittelmäßigen Eltern führe?

Christ erklärt weiterhin, daß eine niedrigere Bezahlung von Managern zu „Mittelmaß“ bei den DAX-Unternehmen führen werde. Nun, wenn man an die jahrelangen Betrügereien bei VW und Audi denkt (ndr.de), an den Verlust von 8 Milliarden Euro bei Thyseen-Krupp durch Fehlinvestitionen in Amerika (handelsblatt.com), oder an die kriminellen Aktivitäten vieler Banken bei Cum-Ex-Geschäften (n-tv.de) – vielleicht würde eine Beschränkung der Manageraktivitäten auf Mittelmaß den positiven Effekt haben, Größenwahn zu unterbinden. Wer solche Summen verdient, sollte auch haftbar gemacht werden für entsprechende Fehler und den damit verbundenen Schaden, den er dem Unternehmen und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugefügt hat. Denn bluten müssen immer die Angestellten (ndr.de), nicht der gutbezahlte Manager.

Auch die von Christ angeführten Compliance-Regeln sind eher ein Feigenblatt (n-tv.de oder ra-dilling.de), das man selbst nicht ernst nimmt – für Arbeitnehmer jedoch weitreichende Konsequenzen haben kann (www.dsrb-berlin.de)

Christ selbst führt an, daß bei manchen DAX-Konzernen Manager bis zum 300-fachen eines 30000€ Durchschnittsgehalts verdienen würden. Das wären also 9 Millionen Euro. Nun, hier darf man Christ korrigieren: VW-Chef Winterkorn hat im Jahre 2011 17,5 Millionen Euro verdient (spiegel.de) , 2014 waren es auch 16 Millionen Euro (spiegel.de).

Jedes Unternehmen mag die Gehälter zahlen, die es für angemessen hält – auch ein Betriebsrat darf, verblüffenderweise, seinen Manager für unterbezahlt halten (spiegel.de). Man sollte die eingenommenen Steuern jedoch lieber für wertvollere Zwecke ausgeben als zur Finanzierung von ungerechtfertigten Millionengehältern.

Ein Gedanke zu „Keine steuerliche Förderung utopischer Manager-Gehälter

  1. Niemann Wolfgang

    Es ist – glaube ich – eine Illusion zu glauben, dass die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit der Spitzen-Manager-Bezüge die großen Konzerne daran hindern wird, auch weiterhin solche Spitzengehälter zu zahlen. Diese sind eine Fehlentwicklung, der man nur durch eine gesetzliche Begrenzung beikommen kann!
    Eine Limitierung auf z.B. das 50fache des Durchnittsgehaltes der Beschäftigten des Unternehmens würde u.A. auch den Anreiz bieten, auch die Einkommen der Beschäftigten steigen zu lassen statt nur auf die Gewinne / Rendite und Aktienkurse zu schielen!
    Zu dem Argument, damit würde eine Negativauswahl des Spitzenpersonals bewirkt, muss man entgegenhalten, dass Geld nicht der einzige Anreiz ist. Die Chance, in einer Spitzenposition gestalten und auch Macht ausüben zu können und hohes Ansehen zu genießen, ist wahrscheinlich der viel größere Anreiz!

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