Noch im August: Mindestabstand ja bitte – nun: nein, danke. Seehofer wechselt wieder mal seine Meinung
Noch vor kurzem hat Ministerpräsident Seehofer vorgeschlagen, die Mindestabstände von Windrädern zu Siedlungen zu erhöhen, z.B. von 800 auf 2000 Metern bei Windrädern mit Höhen von 200 Metern. Man kann vermuten, daß er damit hoffte, bestimmte Wählergruppen und Bürgervereinigungen in Bayern entgegenzukommen (FAZ). Die Folge war Unverständnis in vielen Gemeinden, denn in den Kommunen macht man sich schon lange Gedanken über mögliche Aufstellungsorte von Windrädern, zum Teil sind auch schon entsprechende Nutzungspläne verabschiedet (SZ). Planungssicherheit ade: Würde man diese Pläne über den Haufen werfen, würde man nicht nur die erledigte Arbeit nochmal durchführen müssen – inklusive mühevoller erhaltener Einigung zwischen den Beteiligten, sondern man würde auch die Möglichkeit zur Aufstellung von Windrädern soweit einschränken, daß zu hinterfragen ist, ob das ganze Projekt so noch sinnvoll ist (Merkur).
Und heute? Still und leise, sogar noch kurz vor der Bayernwahl, hat die bayerische Staatsregierung das Thema von der Agenda des Bundesrates zurückgezogen (BR, Mainpost). Der bayerische Vorschlag ist damit zwar nicht komplett aus der Welt, ein Wiederaufleben erscheint, angesichts der massiven Widerstände, jedoch unwahrscheinlich. Auf der einen Seite ist es erfreulich, daß nun auch Herr Seehofer eingesehen hat, daß sein Vorstoß, die Abstände zu erhöhen, Unsinn war und nicht durchzusetzen ist. Andererseits bleibt der Verdacht, daß hier eine Forderung aus rein wahltechnischen, populistischen Gründen hochgespielt wurde – und nun ohne großes Aufheben rasch wieder beerdigt wird. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Forderungen Seehofers, wie die Autobahnmaut für Ausländer, ebenso schnell ad acta gelegt werden.
Derweil können die Kommunen aufatmen und mit konkreten Planungen für Windkraftanlagen fortfahren.
Beitragsbild: Commons/Wikimedia, Dirk Ingo Franke, Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Germany
So wie kaum ein Mensch direkt an einer Bahntrasse leben möchte – oder in der Einflugschneise des Flughafens – genau so ungern möchte man nur wenige Meter von einer Windkraftanlage entfernt leben.
Deutschland ist zwar relativ dicht bebaut, aber dennoch sollten sich genügend Plätze finden, die nicht unmittelbar an ein Wohngebiet grenzen.
Es gibt 0,5 Meter hohe Mini-Windräder, die man sich auf sein Hausdach oder in den Vorgarten, oder auch in den Kleingarten stellen könnte die ca. 100 Watt Leistung haben. Deren Einsatz ist in Deutschland verboten. Warum Bedarf es also Nutzungspläne die große Windräder vor der Nase von Eigenheimbesitzern erlauben, wenn es gleichzeitig verboten ist, dass der Eigenheimbesitzer selbst nicht störende Windräder auf seinem Grund aufstellt.